Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der better_off GbR („wir“) und unseren Auftraggebern („Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. 

 

2. Auftragserteilung und Leistung 

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag oder die schriftliche Beauftragung, in der Leistungsumfang, Termine und Vergütung festgelegt sind. 

2.2 Aufträge können schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Vertrag gilt als angenommen, sobald wir die Beauftragung schriftlich bestätigen. 

2.3 Auch wenn wir selbstständige Projektpartner hinzuziehen, bleibt die Geschäftsbeziehung ausschließlich zwischen uns und dem Auftraggeber bestehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

2.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Sie werden Bestandteil des Vertrags. 

 

3. Preise 

3.1 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

3.2 Preise gelten für die im Auftrag festgelegte Personenzahl und die beschriebenen Leistungen. Eine Reduzierung der Kosten bei geringerer Teilnehmerzahl erfolgt nur, wenn ausdrücklich vereinbart. 

3.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind, gelten als Nebenleistungen und werden gesondert berechnet. 

 

4. Zahlung und Fälligkeit 

4.1 50 % der Vergütung sind zwei Wochen vor Durchführung, 50 % innerhalb einer Woche nach Leistungserbringung fällig. 

4.2 Fremdleistungen (z. B. Location, Catering) sind sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen. 

4.3 Maßgeblich ist das auf der Rechnung angegebene Zahlungsdatum. 

 

5. Rücktritt und Terminverschiebung durch den Auftraggeber 

Bei Absage oder Verschiebung fallen folgende Stornogebühren an: 

ab 90 Tage vor Durchführung: 10 %, ab 60 Tage: 25 %, ab 30 Tage: 40 %, ab 15 Tage: 75 %, ab 5 Tage: 100 % 

Bereits entstandene Kosten (z. B. Fremdleistungen) sind zusätzlich zu tragen. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 

 

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

7. Verschwiegenheit 

Wir und unsere Erfüllungsgehilfen verpflichten uns, alle uns bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags. Überlassene Unterlagen werden auf Wunsch zurückgegeben oder datenschutzkonform vernichtet. 

 

8. Inhalt und Ablauf 

8.1 Wir führen die vereinbarte Leistung eigenverantwortlich durch. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Änderungen am Konzept aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Wetter, behördliche Vorgaben, gruppendynamische Prozesse) liegen im fachlichen Ermessen unserer Mitarbeiter. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen informiert. 

8.2 Wir können die Veranstaltung unterbrechen, wenn eine Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die Teilnehmenden besteht. 

8.3 Ein Erfolg der Veranstaltung kann nicht garantiert werden. Wir führen die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen durch. 

 

9. Haftung 

9.1 Wir haften nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). 

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist. 

9.3 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Netzwerk- oder Leitungsstörungen, Viren oder Postwege. 

9.4 Fremdleistungen haften wir nur als Vermittler; etwaige Schäden durch diese Leistungen liegen beim jeweiligen Anbieter. 

9.5 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Haftung ist auf die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt: 5 Mio. € bei Personen- und Sachschäden, 100.000 € bei Vermögensschäden. 

9.6 Können unsere Mitarbeiter die Leistung aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit nicht erbringen, bemühen wir uns um Ersatzpersonal oder einen Ersatztermin. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

 

10. Mängelrüge 

10.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Durchführung schriftlich zu melden. 

10.2 Wir erhalten das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese nachweislich fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. 

 

11. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung. 

 

12. Anzuwendendes Recht 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist der jeweilige Durchführungsort. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig. Stand: